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   BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61   

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https://dejure.org/1961,6394
BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61 (https://dejure.org/1961,6394)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1961 - VI ZR 15/61 (https://dejure.org/1961,6394)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1961 - VI ZR 15/61 (https://dejure.org/1961,6394)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61
    Nur daraufhin ist aber die nach § 287 ZPO freie Schätzung des Tatrichters in der Revisionsinstanz nachprüfbar (BGHZ 3, 162).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61
    Das Berufungsurteil legt auch die tatsächlichen Grundlagen dieser Schätzung in dem erforderlichen Umfang dar (BGHZ 6, 62).
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61
    Der Unvollständigkeit des Schadensersatzanspruchs aus §§ 45 BGB entspricht vielmehr notwendig eine ebenso begrenzte Durchführung des Vorteilsausgleichs, der deshalb auf die entfallenden Ausgaben für Wohnung und Verpflegung zu beschränken ist (BGHZ 4, 123).
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 201/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1961 - VI ZR 15/61
    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 10. November 1959 - VI ZR 201/58 - aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung diese Anrechnung auf den Bereich von Verpflegung und Unterkunft beschränkt worden ist und innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Unterhaltspflicht eine Ersparnis bei Kleidung, Körperpflegemitteln, Reisen, Zweitwagen und sonstigem, vom Taschengeld zu bestreitenden täglichen Bedarf der Frau schlechthin unberücksichtigt bleiben mußte (BGHZ 4, 123 ff; BGH Urt. v. 11.7.1961 - VI ZR 15/61 - VersR 1961, 856), kann daran nicht festgehalten werden.
  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 52/68

    Sachverständiger - Sachkunde - Gewerbsmäßige Lagerung - Mietvertrag

    Daß die eingelagerten Waren versichert waren? steht ihrer Einbeziehung in den Schutzberoich des Mietvertrages nicht entgegen? denn dadurch? daß die Einlagerer Versicherungsschutz genießen? ändert sich nichts an ihren Beziehungen zu dem Lagerhalter und dessen Vermieter" Ebensowenig wie der Umstand? daß ein Schädiger versichert ist? geeignet ist? einen sonst nicht gegebenen Ersatzanspruch des Geschädigten zu begründen (DGL Ürt. v. 13. Juni 1953 - VI ZR 109/57 und vom 26, Juni 1962 - VI ZR 15/61 - m BGB § 829 Nr. 2 und 4)? kann grundsätzlich auch die Tatsache? daß der Geschädigte versichert istv den Schadensersatzanspruch nicht beeinflussen.
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